fun drive - Fahren mit 17?!?

Ausbildung

Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17" ausgebildet werden?
Ab 16 ½ Jahren.

Kann jemand z.B. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren" beginnen?
Ja.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse" B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag.


Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
Die Prüfungsbescheinigung wird nach Erreichen des 17. Lebensjahres vom Prüfer nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Wie ist zu verfahren, wenn der Prüfer im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers hat?
Gemäß § 18 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Prüfer verpflichtet, bei Bedenken der körperlichen oder geistigen Eignung des Bewerbers die Fahrerlaubnisbehörde hiervon zu unterrichten.

Haben die gesetzlichen Vertreter Einfluss auf die Begleitperson?
Eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Begleitperson sollte bei Antragstellung erfolgen.


„Prüfungsbescheinigung" und „Kartenführerschein"

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung", in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Wird der „Kartenführerschein" von der Behörde automatisch zugesandt?
Nein, er muss beantragt werden.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein" bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung" fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Darf man mit der Prüfbescheinigung auch ins Ausland fahren?
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und neuerdings auch in Österreich.


Probezeit

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren" die Probezeit?
Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren" die Probezeit?
Wie beim „normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.


Begleiter

Wer darf den Fahranfänger begleiten?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
• Mindestalter: 30 Jahre
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
• Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkte 

Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.

Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.


Weitere Fragen

Kann die Prüfbescheinigung widerrufen werden?
Ja, insbesondere wenn der Fahranfänger gegen seine Auflagen verstößt.

Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?
Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfbescheinigung ist zu widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis, also die Abnahme der Prüfbescheinigung, für die eingeschlossenen Klassen M, S und L?
Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen M, S und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.

Dürfen diese Fahrzeuge ohne Begleitung geführt werden?
Ja, weil der Bewerber das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.

Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S auch im Ausland gefahren werden?
Die im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17" eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S berechtigen zunächst ebenfalls nur zum Fahren in Deutschland und Österreich.

Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das Begleitete Fahren ab 17 bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist?
In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein (z.B. in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.